Die Verdingungsunterlagen setzen sich aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Leistungsbeschreibung zusammen.
Die Regelungen hierfür befinden sich in der
• VOL – „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A in der Fassung vom 29. November 2009, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 196a vom 29. Dezember 2009; VOL/B - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B in der Fassung vom 5. August 2003, veröffentlicht im Bundesanzeiger 178a".
Um Vereinheitlichung und Rechtssicherheit zu erreichen, können aus dem "Vergabehandbuch des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB)“
herangezogen werden.
Die Verdingungsunterlagen setzen sich zusammen aus:
• Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (National oder EG)
• Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
• Angebotsschreiben
• Besondere Vertragsbedingungen
• Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Die Verdingungsunterlagen enthalten alle notwendigen Anforderungen zur Durchführung der Ausschreibung. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Mit den Verdingungsunterlagen sollte gleichzeitig ein
Bewertungskatalog zur Auswertung der Angebote entwickelt werden.
Allgemein Vertragsbedingungen
Öffentliche Ausschreibung bzw. Beschränkte Ausschreibung „National“
Allgemeine Vertragsbedingungen
Offenes Verfahren „Europaweite Ausschreibung“