Die Annahme eines Angebotes (Zuschlag) erfolgt gemäß § 18 VOL/A in Schriftform, elektronischer Form oder Telekopie. Der Zuschlag erfolgt vor Ablauf der Zuschlagsfrist. Verzögert sich der Zuschlag, kann die Zuschlagsfrist nur im Einvernehmen mit den in Frage kommenden Bietern verlängert werden.
Dem Vertrag muss das Leistungsverzeichnis beigefügt werden, um den Auftragnehmer eine eindeutige Beschreibung seines zu liefernden Leistungsumfanges zu geben.
Mustervorlage
Auftragsschreiben - 338
Bei europaweiten Vergaben muss der Auftraggeber innerhalb von 48 Tagen nach Vergabe des Auftrags über jeden vergebenen Auftrag dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eine Mitteilung nach einem bestimmten Formular übersenden.
Dokumente für Bekanntmachung über vergebene Aufträge.
http://simap.europa.eu/buyer/forms-standard/index_de.htm